Marlies Belser - Rechtsanwältin aus Hamburg

Was kostet eine Beratung und Vertretung? Was kostet eine Ehescheidung oder ein Ehevertrag?

Das sind häufig gestellte Fragen, die manchmal einfach, aber oft nicht abschließend beantwortet werden können. Gerade in Ehe- und Scheidungsangelegenheiten werden die Kosten im wesentlichen davon abhängen, welche Ansprüche streitig sind oder werden und ggf. sogar bei Gericht eingeklagt werden müssen.

Die Vergütung für Rechtsanwälte ist geregelt in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Beratungstätigkeiten berechnet der Rechtsanwalt entweder nach dem sogenannten Gegenstandswert, d.h. dem meist finanziellen Interesse der Angelegenheit, um das gestritten wird oder über das beraten werden soll. Dies sind die gesetzlich geregelten Gebühren. Es ist aber auch üblich, Vergütungsvereinbarung zu treffen, die sich am konkreten Aufwand der Angelegenheit orientieren. Die Kosten für eine Erstberatung sind ebenfalls frei zu vereinbaren. Für Verbraucher sind sie allerdings grundsätzlich auf maximal 190 Euro zuzüglich MWSt. begrenzt.

In gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sind die Gebühren nach den Vorschriften des RVG abzurechnen, die sich an Gegenstandswerten orientieren. In bestimmten Fällen übernimmt auch eine Rechtschutzversicherung Kosten, die dann direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet werden können.

Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe steht Ihnen zu, wenn Sie nicht in der Lage sind, Anwalts- und Gerichtskosten im gerichtlichen Verfahren selbst aufzubringen.

Gerne erläutere ich Ihnen persönlich, mit welchen Kosten Sie voraussichtlich für eine Beratung oder ein beabsichtigtes Verfahren in Ihrem individuellen Fall rechnen müssen.

Tel.: 040 730 811 811 | eMail kanzlei(at)belser.info | Kontakt | Impressum